Um Weihnachten feiern zu dürfen, muss in Deutschland größtenteils auf die Adventszeit und die weihnachtliche Vorfreude verzichtet werden. Bundeskanzlerin Dr. Merkel und die Chefs der 16 Bundesländer einigten sich am vergangenen Mittwoch auf eine grundlegende Verlängerung des geltenden Shutdowns light bis mind. 23. Dezember 2020. Für die Weihnachtszeit solle dieser dann unterbrochen werden, um in Familie das Fest begehen zu können. Je nach Entwicklung der Zahlen müsse davon ausgegangen werden, dass die strengeren Kontaktbeschränkungen auch im Januar gelten. Darüber hinaus wurden folgende Eckpunkte zur weiteren Bekämpfung des Coronavirus verabschiedet:
- Ab 1. Dezember dürfen sich nur fünf Erwachsene aus maximal zwei Haushalten treffen.
- Ausnahme: Vom 23. Dezember bis 1. Januar dürfen sich maximal zehn Menschen aus beliebig vielen Haushalten treffen.
- Raketen dürfen geschossen werden, nur nicht auf belebten Plätzen und Straßen. Empfohlen wird aber ein Verzicht aufs Feuerwerk.
- Die maximale Kundenzahl in Geschäften wird deutlicher reglementiert.
- Die Maskenpflicht wird ausgeweitet, etwa vor Läden und auf Parkplätzen.
- Die Bundesländer können je nach Infektionslage selbst entscheiden, ob sie Maßnahmen lockern oder verschärfen.