Die AHK informierte am 10. September 2020 über die nächsten sechs Sonderflug-Möglichkeiten von Deutschland nach Russland für ausländische hochqualifizierte Spezialisten (HQS) und Techniker. Die Flüge werden von Frankfurt nach Moskau (Flughafen Domodedowo) fliegen und vorrausichtlich an den Abenden der untenstehenden Daten stattfinden. Eine offizielle Genehmigung der Flüge liegt noch nicht vor.
- 24. September
- 27. September
- 01. Oktober
- 04. Oktober
- 08. Oktober
- 11. Oktober
Die Sonderflüge gehen auf eine Initiative der Deutschen Botschaft, der Lufthansa und der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer (AHK) zurück. Damit Sie die aktuelle Lage rund um die Einreisebestimmungen und das Prozedere zum Flugantritt bestmöglich verstehen, folgen dazu alle notwendigen Informationen.
Aktuelle Einreisebestimmungen in die Russische Föderation:
Seit dem 18. März 2020 sind Russlands Grenzen geschlossen und es finden derzeit keine regulären Linienflüge statt. Zwar sind einige Flüge nach Russland buchbar, diese können jedoch nur russische Staatsbürger, Personen mit dem Aufenthaltstitel „Vid na Zhitelstvo“, oder HQS Spezialisten, die eigenständig alle hierfür notwendigen Genehmigungen der russischen Behörden erhalten haben, nutzen. Das gilt solange die Grenzschließung in Kraft bleibt. Die einzige uns bekannte Flugmöglichkeit nach Russland für ausländische Staatsbürger sind im Moment die regelmäßig stattfindenden Lufthansa Sonderflüge oder das eigene Chartern eines Flugzeugs, sofern dafür alle Erlaubnisse der russischen Behörden vorliegen. HQS Spezialisten und Techniker können wir bei einer bestehenden Mitgliedschaft bei der AHK unterstützen.
Auf Grundlage der Regierungsverordnung Nr. 1671 vom 25.06.2020 sind Flugreisende mit Hochqualifiziertenstatus (HQS) und dem Aufenthaltstitel „Vid na zhitelstvo“ einmalig zur Einreise in die Russische Föderation berechtigt, indem sie ihre Einreise mit den russischen Behörden abstimmen. Leider nimmt das von der Regierung vorgeschriebene Verfahren für HQS Spezialisten zur Einreisegenehmigung mindestens 2 Wochen Zeit in Anspruch (in der Regel jedoch 4 Wochen). Zusätzlich zu den Fachministerien, müsste eine Abstimmung mit weiteren Behörden wie dem FSB stattfinden, was für Einzelpersonen in der Regel nicht umsetzbar ist, da der FSB zumeist keine Anfragen beantwortet. Die Abstimmung für Personen mit einem Vid na Zhitelstvo ist nicht notwendig, allerdings gilt auch hier die einmalige Einreisebegrenzung.
Dasselbe gilt für Staatsbürger aus EU-Drittländern. Allerdings sind mit der Verordnung der russischen Regierung Nr. 1915 vom 24.07.2020 weitere Einreisemöglichkeiten in die RF für Staatsbürger bestimmter Drittländer möglich. Laut der Ankündigung wurde der Flugverkehr u.a. mit Großbritannien, der Türkei, Tansania und der Schweiz seit dem 01.08.2020 wieder aufgenommen. Allerdings gilt diese Option nur für Personen, die über eine russische Staatsbürgerschaft, eine gültige Aufenthaltsgenehmigung („Vid na zhitelstvo“) oder über die jeweilige Staatsbürgerschaft des Abfluglandes verfügen. Deutsche Staatsbürger können die Flüge über Drittländer in der Regel nicht nutzen und werden beim Check-In zumeist abgewiesen.
Registrierung zum Flug und notwendige Schritte seitens der Passagiere:
Um sich für einen der sechs Flüge zu registrieren und um in die diplomatische Note aufgenommen zu werden, tragen Sie sich bitte bis spätestens Montag, 14. September um 13 Uhr MEZ auf Englisch in das beiliegende AHK-Formular ein.
Rückflüge von Russland nach Deutschland:
Es besteht die Möglichkeit mit den geplanten Lufthansa Sonderflügen nach Deutschland zurückzureisen, sofern Sie über eine EU-Staatsbürgerschaft oder einen deutschen Aufenthaltstitel verfügen, oder im Falle eines vorliegenden Visums, Ihre Einreise mit der deutschen Bundespolizei abgestimmt ist. Dafür bitten wir Sie sich direkt bei der russischen Vertretung der Lufthansa zu melden. Über weitere Rückflugmöglichkeiten und Repartierungsflüge in die EU, informiert die deutsche Botschaft in der Krisenvorsorgeliste ELEFAND. Des Weiteren bietet die Aeroflot vereinzelte Flüge von Russland nach Deutschland an und die Swiss Flüge von Moskau Domodedovo nach Zürich, Schweiz.
Für Rückfragen steht Ihnen Christine Frank (E-Mail: frank@russland-ahk.ru; Tel.: +7 985 149 09 04) aus der AHK Mitgliederabteilung zur Verfügung.