Am 02. Dezember 2019 unterzeichnete der russische Präsident Vladimir Putin ein Gesetz, das erlaubt, einzelne russische Journalisten und Blogger als „ausländische Agenten“ einzustufen.
In den Jahren zuvor gab es bereits ähnliche Gesetze, die Institutionen als „Ausländische Agenten“ deklarieren. Seit 2012 müssen sich politische Organisationen, die ganz oder auch nur teilweise aus dem Ausland finanziert werden, beim russischen Justizministerium als „Ausländischer Agent“ registrieren lassen und ihre öffentlichen Beiträge mit dem Begriff „Ausländischer Agent“ kennzeichnen. Seit 2017 müssen sich auch Medienunternehmen, die ganz oder teilweise aus dem Ausland Gelder erhalten, öffentlich als „Ausländischer Agent“ benennen. Aktuell sind rund zehn Medien in Russland als „ausländische Agenten“ gelistet, darunter zum Beispiel der US-amerikanische Auslandssender Voice of America sowie Radio Free Europe/Radio Liberty (RFE/RL).
Der am 2. Dezember 2019 unterzeichnete Zusatzartikel zu dem bereits bestehenden Mediengesetz stellt eine Verschärfung des Gesetzes dar. Damit entfaltet das Gesetz nicht nur bei juristischen Personen seine Wirkung, sondern auch bei Privatpersonen wie Bloggerinnen und Bloggern. Das neue Gesetzt gilt für Personen, die für nicht in Russland registrierte Medien arbeiten oder aus dem Ausland finanziert werden, z.B. über Honorarzahlungen. Die betroffenen Personen müssen alle ihre veröffentlichten Inhalte mit dem Zusatz „ausländischer Agent“ markieren – dies betrifft auch Beiträge in sozialen Netzwerken.
Kritik am Mediengesetz gab es die vergangenen Jahre immer wieder, nun äußern sich Menschenrechtsorganisationen und NGOs wie Reporter ohne Grenzen erneut besorgt. Das neue Gesetz sei eine weitere Bedrohung der Meinungs- und Pressefreiheit in Russland und für die Betroffenen ansehensschadend, da es stigmatisiere. Neben der öffentlichen Kennzeichnung als „ausländischer Agent“ fordert das Gesetz auch eine Offenlegung der Finanzen.
Wie das Gesetz in seiner Erweiterung in der Praxis wirken wird, bleibt abzuwarten.