AHK setzt sich für Wiederaufnahme des Reiseverkehrs für Geschäftsreisende ein.
In einem Positionspapier unterstreicht die Deutsch-Russische Auslandshandelskammer die Notwendigkeit, wieder einen zumindest teilweise erleichterten Flugverkehr für Geschäftsreisende einzuführen.
Die Grenzschließung zwischen Russland und Deutschland seit März habe bereits zu nachhaltigen Schäden im bilateralen Wirtschaftsaustausch geführt. Videokonferenzen, virtuelle Kommunikationsmittel und Telefonate können persönliche Begegnungen teilweise ersetzen, aber nicht ganz. Aus den aktuellen Daten der Deutschen Bundesbank gehe hervor, dass die Netto-Direktinvestitionen deutscher Unternehmen in Russland im 2. Quartal 2020 so tief eingebrochen sind wie nie seit zwei Jahrzehnten. In nur drei Monaten wurden netto 1,1 Milliarden Euro aus Russland abgezogen, nachdem in den vergangenen Jahren umgekehrt ein konstantes Rekordwachstum zu verzeichnen war. Dies sei eine direkte Folge der Abschottung im Zuge der Corona-Pandemie. Sie führe zu Arbeitslosigkeit und Exportverlusten.
Die AHK führt sechs Punkte als direkte Maßnahmen auf. Unternehmen seien zudem bereit, die Kosten für Schnelltests an den Flughäfen zu tragen.
Seit März diesen Jahres ist aufgrund der Corona-Pandemie der regelmäßige Flugverkehr zwischen Deutschland und Russland eingestellt. Nur über Umwege und verbunden mit hohem administrativem und durch Quarantäneregelungen zeitlichem Aufwand seien Ein- und Ausreisen im jeweils anderen Land möglich.
Mit großem bürokratischem Aufwand und einer intensiven Zusammenarbeit mit der Deutschen Botschaft Moskau und den russischen Behörden ist es der AHK zudem gelungen, seit Juni zumindest unregelmäßig sogenannte Managerflüge zwischen Frankfurt und Moskau anzubieten. Diese Sondermaschinen sind aber bis auf wenige Ausnahmen nur für die Leitungsebenen in Unternehmen, für Hochqualifizierte Arbeitskräfte und deren Familien angedacht.
Das gesamte Positionspapier finden Sie hier.