Erstmals und einmalig: Abstimmungen der Mitgliederversammlung online
Berlin, im Mai 2020. Das im Eilverfahren am 25. März 2020 von Bundestag angepasste Vereinsgesetz ermöglicht es, die aufgrund der Corona-19-Pandemie ausgefallene Mitgliederversammlung als E-Mail-Abstimmung durchzuführen. Wir werden Sie, liebe Mitglieder, im Juni per Mail kontaktieren und Sie mit vereinsinternen Informationen versorgen. Sie erhalten per Mail die Möglichkeit, über die notwendigen Entscheidungen, die die Mitgliederversammlung treffen muss, abzustimmen. Die am 19. Februar 2020 übermittelte Tagesordnung behält ihre Gültigkeit. Darin inbegriffen sind die Verabschiedung des Jahresabschlusses, die Entlastung sowie die Neuwahl des Vorstandes.
Die Gesetzesänderung besagt, dass diese Abstimmung online in Textform erfolgen kann. Es ist unabdingbar, dass mindestens 50 Prozent der Stimmberechtigten Ihre Stimme abgeben. Wir möchten Sie daher bereits heute auf diesen Abstimmungsprozess, der voraussichtlich zwischen dem 8. und 26. Juni 2020 stattfinden wird, aufmerksam machen.