Leben in Würde für Menschen im Alter und mit (geistigen) Behinderungen
Die UN-Behindertenrechtskonvention, die sowohl von der Russischen Föderation als auch von der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert worden ist, fordert die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen mit Behinderungen im Leben einer Gesellschaft. Die Menschenrechte auf Inklusion, Selbstbestimmung und Leben in Würde ohne Angst und Diskriminierung gelten jedoch für alle Menschen, so auch für ältere werdende Menschen, die von sozialem Abstieg, Krankheit, Altersschwäche und Demenz bedroht oder betroffen sind. Eine spezielle UN-Konvention wird derzeit angestrebt, um die Rechte von alten Menschen zu schützen.
Viele Aufgaben und Maßnahmen zur Verwirklichung von Leben in Würde, Selbstbestimmung und Teilhabe und zur Verbesserung der Lebensqualität für alte Menschen und Menschen mit (geistigen) Behinderungen sind deckungsgleich, womit sich auch das Thema „Leben in Würde für Menschen im Alter und mit (geistigen) Behinderungen“ der Arbeitsgruppe „Inklusion und Teilhabe“ innerhalb der XV. Städtepartnerkonferenz erklärt.
Die Arbeitsgruppe wird vom Bundesverband Deutscher West-Ost-Gesellschaften Berlin und von der NGO „Gleiche Möglichkeiten“ Pskov/RF gemeinsam koordiniert. Diese beiden Organisationen arbeiten bereits seit 2010 in einem Netzwerk von NGOs innerhalb Deutsch-Russischer Städtepartnerschaften intensiv an der Verwirklichung von Inklusion und Teilhabe für Menschen mit (geistigen) Behinderungen und Menschen in besonders schwierigen Lebenssituationen in russischen Kommunen und verfügen hierzu über vielfältige Erfahrungen und Kenntnisse.
Die Lebenssituationen und Lebensbedingungen von alten Menschen und von Menschen mit Behinderung in der russischen Gesellschaft sind in erheblichem Maße anders belastet als in der deutschen Gesellschaft. Ziel der Arbeitsgruppe „Inklusion und Teilhabe“ ist im ersten Schritt mit Hilfe von exemplarischen Inputs herauszuarbeiten, in welchen Lebensbereichen ein würdevolles Leben erhalten bzw. wiederhergestellt werden kann. Im zweiten Schritt sollen nach entsprechenden Impulsen deutsche und russische Teilnehmer/innen entwickeln, wie Projekte zu Teilhabe und Leben in Würde für Menschen in besonders schwierigen Lebenssituationen in inklusiven Kommunen innerhalb von Deutsch-Russischen Städtepartnerschaften verankert werden können. Hierbei soll die Zusammenarbeit von deutschen und russischen NGOs eine besondere und tragende Rolle übernehmen. Auch deshalb, weil die aktuelle russische Sozialgesetzgebung Gesellschaftlichen Organisationen (NGOs) die Möglichkeit einräumt, in subsidiären Strukturen soziale Dienstleitungen anzubieten.
Bernd Schleberger
Stellvertretender Vorsitzender, Bundesverband Deutscher West-Ost-Gesellschaften e.V.
Fotos (c) BDWO