Moskau, 20. April 2020. Laut AHK-Berichten hat Präsident Wladimir Putin wegen der Corona-Krise folgende Maßnahmen verhängt, die den Aufenthaltsstatus von ausländischen Staatsbürgern betreffen:
- Der Aufenthalt von ausländischen Staatsbürgern in Russland wird automatisch bis zum 15. Juni 2020 verlängert – unabhängig davon, ob Visum, Migrationskarten oder Aufenthaltstitel vor diesem Datum auslaufen.
- Die Registrierungspflicht zur Migrationserfassung wird bis zum 15. Juni 2020 ausgesetzt.
- Ausländer mit Arbeitsvisum, die nicht im Besitz einer Arbeitsgenehmigung sind, dürfen einstweilig in russischen Unternehmen eingestellt werden. Gegen Ausländer darf bis zum 15. Juni 2020 keine Abschiebung als Administrativstrafe verhängt werden.
Den vollständigen Erlass können Sie hier auf Russisch nachlesen.