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Kategorie: Info-Bulletin, Information

Corona-Reiselockerungen

Die Deutsch-Russische Auslandshandelskammer berichtet:

Russland nimmt den Reiseverkehr mit drei weiteren Ländern auf:

  • Vereinigte Arabische Emirate (2 Flüge pro Woche nach Dubai)
  • Malediven (2 Flüge pro Woche nach Malé)
  • Ägypten (3 Flüge pro Woche nach Kairo)

Darüber hinaus wird der Flugverkehr zwischen Russland und der Schweiz auf vier Flüge pro Woche erhöht:

  • Je 2 Aeroflot-Flüge pro Woche auf der Strecke Moskau – Genf – Moskau
  • Je 2 Swiss-Air-Flüge pro Woche zwischen Moskau – Zürich – Moskau

Wer aus den jeweiligen Ländern nach Russland zurückreisen möchte, benötigt entweder die Staatsbürgerschaft der jeweiligen Länder oder einen ständigen Aufenthaltstitel in der Russischen Föderation.

Ebenso können Personen nach Russland einreisen, die Ehepartner oder Kinder haben, die russische Staatsbürger sind und auf dem Territorium der Russischen Föderation leben.
Die entsprechende Regierungsverordnung finden Sie hier.

Darüber hinaus hat Premier Michail Mischustin russischen Staatsbürgern, die zu pflegebedürftigen Verwandten im Ausland reisen möchten, eine mehrfache Ein- und Ausreise gestattet (Regierungsverordnung). Auch ausländische Staatsbürger mit pflegebedürftigen Verwandten in Russland dürfen ab sofort mehrfach in die Russische Föderation einreisen.

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