Moskau, 9. Juli 2020. Die russische Hauptstadt Moskau hat weitere Lockerungen der Anti-Corona-Maßnahmen angekündigt. Ab 13. Juli gilt demnach laut AHK-Bericht:
- Alle Beschränkungen für Bildungseinrichtungen wie Schulen, Universitäten sowie Sport, Musik- und Kunstschulen werden aufgehoben.
- Freizeit- und Kultureinrichtungen können ihren Betrieb wieder aufnehmen, allerdings darf es bei Veranstaltungen in Gebäuden keine Sitzplätze geben und die Auslastung darf nicht höher als 50 Prozent sein. Massenveranstaltungen im Freien bleiben vorerst untersagt.
- Freizeitangebote für Kinder dürfen ihren Betrieb wieder aufnehmen, darunter Ferienlager und Unterhaltungszentren.
- Alle Einschränkungen für Unternehmen mit Ausnahme von Hygienevorschriften (z. B. Einhaltung von Mindestabstand) werden vollständig abgeschafft. Unternehmen dürfen selbstständig entscheiden, ob Mitarbeiter im Büro oder von Zuhause arbeiten.
- Das Tragen von Masken und Handschuhen auf der Straße ist nicht mehr verpflichtend. Es bleibt weiterhin verpflichtend in allen Einrichtungen und öffentlichen Verkehrsmitteln.
Ab dem 1. August gilt des Weiteren:
- Theater, Kinos und Konzertsäle (höchstens 3.000 Sitzplätze) dürfen ihren Betrieb wieder aufnehmen (max. Auslastung bei 50 Prozent).
- Die erlaubte Auslastung bei Sportwettbewerben wird von 10 auf 50 Prozent erhöht.