Die AHK berichtet, dass bis einschließlich 10. Januar 2021 ausländische hochqualifizierte Spezialisten (HQS) und ihre Familienangehörigen mit HQS-Familienvisum ohne zusätzlichen administrativen Aufwand aus Russland ausreisen und wieder einreisen können. Dies gilt allerdings nur für den Fall, wenn der Spezialist und die Familienangehörigen seit der Grenzschließung im März 2020 bereits einmal erfolgreich die Wiedereinreise beantragt haben und in die Genehmigungslisten des Inlandsgeheimdienstes FSB aufgenommen wurden.
Bestehen bleibt die Anforderung, vor der Wiedereinreise nach Russland eine englisch- oder russischsprachige Bescheinigung über einen negativen COVID-19-PCR-Test vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Die Zwei-Wochen-Quarantäneregelung nach Wiedereinreise gilt weiterhin.