Die Gültigkeit aller Dokumente (u. a. Visa), die zum Aufenthalt in der Russischen Föderation berechtigen, werden automatisch bis zum 15. Juni 2021 verlängert. Auch die Registrierungspflicht wird bis zum 15. Juni 2021 ausgesetzt. Dies gilt u. a. für deutsche Staatsbürger, die sich mit einem abgelaufenen Visum in Russland aufhalten. Das geht aus einem neuen Erlass (RU) des russischen Präsidenten hervor.
Eine Ausnahme gilt für Staatsbürger aus Ländern, mit denen Russland den regulären Flugverkehr wieder aufgenommen hat, darunter Großbritannien, Türkei und Japan. Für diese Personen werden die Aufenthaltsgenehmigungen nur bis zum 15. März 2021 verlängert.
Arbeitsgenehmigungen werden seit Juni 2020 nicht mehr automatisch verlängert. Die Arbeitgeber müssen einen Antrag bei den zuständigen Behörden stellen, um Arbeitsgenehmigungen für ihre Mitarbeiter verlängern zu lassen.
Die AHK hat ein Merkblatt erstellt, wie hochqualifizierte Spezialisten (HQS) aktuell nach Russland einreisen können, welche Quarantäneregeln zu beachten sind und wie man eine Arbeitsgenehmigung erhält (In Deutsch, in Russisch).