Moskau, 15. Juni 2020. Wie die Deutsch-Russische AHK berichtet, hat Präsident Wladimir Putin die Gültigkeit seines Erlasses, mit dem der Lauf der Aufenthaltsfristen von Ausländern in Russland ursprünglich vom 15. März bis 15. Juni ausgesetzt worden war, bis zum 15. September 2020 verlängert. Der Erlass regelt den Rechtsstatus von Ausländern und Staatenlosen in Russland während der Coronavirus-Pandemie.
Die längere Gültigkeit des Erlasses bedeutet, dass der Lauf der Gültigkeitsfrist aller Dokumente, die zu provisorischem oder dauerhaftem Aufenthalt in der Russischen Föderation berechtigen, bis zum 15. September ausgesetzt wird.
Ausländer, die visumfrei nach Russland einreisen dürfen, dürfen dabei ihr Arbeitspatent verlängern lassen. Ausländische Bürger, die für Reisen nach Russland ein Visum benötigen, müssen sich für Beantragung bzw. Verlängerung der Arbeitserlaubnis an ihren Arbeitgeber wenden.
Der neue Erlass trat am 16. Juni 2020 in Kraft.